Essig oder Salz zur Unkrautbekämpfung verboten (c) proplanta
Oldenburg - Die Anwendung von Essig oder Salz oder einer Mischung aus beiden Stoffen zur Unkrautbekämpfung auf Nichtkulturlandflächen verstößt gegen die gute fachliche Praxis und bleibt deshalb verboten.
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