Neues EU-Erbrecht – eine böse Falle? Klaus-Peter Rückert (c) Pressefoto
Karlsruhe - Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit ist am 17.8.2015 die neue europäische Erbrechtsverordnung in Kraft getreten. Sie gilt für alle Erbfälle mit Auslandsberührung in fast allen Mitgliedsstaaten der EU (Ausnahmen: Großbritannien, Irland, Dänemark).
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