Saisonarbeit
Agrar-Nachrichten & Top News 30.08.201870-Tage-Regel für kurzfristig Beschäftigte bleibt(c) proplantaBerlin - Erntehelfer in der Landwirtschaft und andere Saisonarbeitskräfte gelten weiterhin 70 Tage lang als kurzfristig beschäftigt. weiter Verwandte NachrichtenWarum Lindners Sparkurs keine gute Idee istKein Sonderprogramm vom Bund für Obstbauern nach FrostschädenRhein sucht Schulterschluss mit Hessens BauernNRW-OVG verhandelt Streit um ein paar Gramm Wurst zu wenigKlimaaktivisten wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt SchlagworteKurzfristige-Beschäftigung Saisonarbeitskräfte Saisonarbeit Saisontätigkeit Erntehelfer