EuGH klärt Bestrafung bei internationalen Wettbewerbsrechtsverstößen (c) Oleg Golovnev - fotolia.com
Luxemburg - Wenn ein Unternehmen von deutschen Behörden etwa wegen Preisabsprachen für einen Markt in einem anderen Land belangt wurde, kann es dafür nicht erneut von den Behörden des anderen Staats bestraft werden.
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