Entwaldungsfreie Lieferketten: Rat erteilt abschließende Zustimmung
Unter anderem werden Rinder sowie Soja und Holz unter die erste derartige EU-Verordnung fallen - Auch Erzeugnisse der Weiterverarbeitung betroffen - Stichtag für Entwaldungsfreiheit der erfassten Produkte ist der 31. Dezember 2020. (c) guentermanaus2 - fotolia.com
Brüssel - Die EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten hat die letzte Hürde genommen. Von den Mitgliedstaaten wurde am Dienstag (16.5.) in Brüssel endgültig grünes Licht erteilt. Erfasst von den neuen Vorschriften werden Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Holz sowie Kautschuk.
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