Bundeskartellamt erwirkt Abschaffung des Tierwohlentgelts Zum Jahresbeginn 2024 wird der verpflichtende Preisaufschlag für die Abnehmer der teilnehmenden Erzeugerbetriebe entfallen - Die Wettbewerbshüter zweifeln aufgrund der zwischenzeitlichen Etablierung der ITW an der Unerlässlichkeit der Abgabe - Ferkelfonds wird aber beibehalten. (c) proplanta
Bonn - Die Initiative Tierwohl (ITW) wird den bislang geltenden, verpflichtenden Preisaufschlag für die Abnehmer der teilnehmenden Erzeugerbetriebe, das sogenannte „Tierwohlentgelt“, zum Jahresbeginn 2024 abschaffen.
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