OVG weist Klage gegen Windräder im Hunsrück ab Die Vorgaben des Landesentwicklungsplans zu Mindestabständen von Windkraftanlagen haben «keine nachbarschützende Wirkung». Dies entschieden jetzt die obersten Verwaltungsrichter in Rheinland-Pfalz. (c) proplanta
Koblenz - Ein Hausbesitzer im Hunsrück ist vor dem Oberverwaltungsgericht mit seiner Klage gegen drei Windräder in der Nähe seines Grundstücks gescheitert.
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