Karlsruhe befürwortet verpflichtende Bürgerbeteiligung bei Windparks In Mecklenburg-Vorpommern müssen Windpark-Betreiber Anwohner und Kommunen am Ertrag beteiligen. Die Bundesverfassungsrichter halten das nicht nur für grundgesetzkonform - sondern sogar für nachahmenswert. Ein Modell für die anderen Länder? (c) proplanta
Karlsruhe - Menschen in der Nachbarschaft von Windparks profitieren künftig möglicherweise häufiger vom finanziellen Ertrag.
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