Ferienjobs
Agrar-Nachrichten & Top News 22.06.2014Jugendliche dürfen maximal neun Stunden in der Landwirtschaft arbeiten(c) Cmon - fotolia.comKassel - Wer einen Ferienjob übernimmt, muss versicherungsrechtliche, steuerliche und arbeitsrechtliche Vorschriften beachten. weiter Verwandte NachrichtenWarum es drei junge Menschen in die Landwirtschaft ziehtBessere soziale Absicherung für Saisonarbeiter gefordertBerufsimker kämpfen mit schwieriger MarktlageTraumjob: Frauen drängen in den WaldZwischen Brotkunst und Preisdruck - Bäckerhandwerk in der Bredouille SchlagworteJugendarbeitsschutzgesetz Ferienjob Ferienjobber Ferienjobs Versicherungspflicht Sozialversicherung-Landwirtschaft