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Agrar-Nachrichten & Top News 25.10.2016Teleskoplader ohne spezielle Fahrerlaubnis bedienen(c) svlfgKassel - Der Besitz eines Bedienerscheins oder einer speziellen Fahrerlaubnis für Teleskoplader ist beim Einsatz in der Landwirtschaft nicht notwendig. weiter Verwandte NachrichtenKI auf Obstplantagen - Schädlinge besser erkennenKünstliche Intelligenz im Weinberg - Computerhilfe beim RebschnittEuropäische Landtechnik bleibt Innovations- und Wachstumstreiber für die globale LandwirtschaftLandtechnik-Hersteller melden kräftiges UmsatzplusTechnische Lösungen nach Mähdrescher-Unfall gefordert SchlagworteTeleskoplader Fahrerlaubnis Unfallversicherung Sozialversicherung