Gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft wird nicht eingeschränkt (c) proplanta
Die Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes zur Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) ist nach wie vor ein „schwerer Brocken“ für das ohnehin angespannte Verhältnis von Naturschutz und Landwirtschaft bei der Umsetzung der FFH-Richtlinie, kommentierte der Deutsche Bauernverband (DBV) die in dieser Woche vom Deutschen Bundestag beschlossene Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes.
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