Tierseuchenkasse
Agrar-Nachrichten & Top News 14.03.2008Tierseuchen: Besitzer können Entsorgungskosten verlangen(c) proplantaLeipzig - Besitzer seuchenkranker Tiere können die Kosten für die Entsorgung der Kadaver vom Staat zurückfordern. weiter Verwandte NachrichtenKleinere ASP-Sperrzonen in SachsenBlauzungenkrankheit in Rheinland-Pfalz nachgewiesenBSE in Schottland aufgetretenMinisterium bittet Betriebe um Wachsamkeit wegen BlauzungenkrankheitAfrikanische Schweinepest auf kleineres Gebiet zurückgedrängt SchlagworteTierseuche Entsorgungskosten Urteil Gericht Tierseuchenkasse Tierkadaver-Entsorgung