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20.03.2008

Abschließende Klärung im GVO-Verdachtsfall bei Rapssaatgut wird im Hauptsacheverfahren erfolgen

Rapsblüte
(c) proplanta

Lippstadt - Die Deutsche Saatveredelung (DSV) muss auf das Hauptsacheverfahren zur Klärung des GVO-Besatzes einer Rapssaatgutpartie, die geringfügige Spuren von gentechnisch verändertem Raps enthalten soll, warten.

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