Zulassung gentechnisch veränderter Organismen erfolgt durch EU-Gremien (c) proplanta
Berlin - Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Entscheidung über die Zulassung gentechnisch veränderter Organismen in den Gremien der EU auf Grundlage des einschlägigen Gemeinschaftsrechts erfolgen sollte.
weiter |
|