Meldepflicht bei Aufstallungsgebot: KAT schließt Gesetzeslücken (c) Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen e.V.
Bonn - KAT-Mitgliedsbetriebe mit Freiland- und Biohaltung müssen zukünftig regionale Aufstallungsgebote an KAT melden.
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