Kommission leitet Prüfverfahren zu portugiesischen Beihilfen für Abholung, Abtransport, Behandlung und Beseitigung von Schlachtabfällen ein
Brüssel -
Die Europäische Kommission hat heute gemäß den Beihilfevorschriften des EG-Vertrags beschlossen, das förmliche Prüfverfahren in Bezug auf Beihilfen einzuleiten, die Portugal seit 1998 zur Deckung der Kosten für die Abholung, den Abtransport sowie die Behandlung und Beseitigung von Schlachtabfällen von Säugetieren und Geflügel gewährt.
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