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03.02.2009

Landwirte und Lebensmittelbetriebe müssen keine Abgaben mehr für die zentrale Vermarktung ihrer Produkte zahlen

Landwirte und Lebensmittelbetriebe müssen keine Abgaben mehr für die zentrale Vermarktung ihrer Produkte zahlen.

Karlsruhe - Die sogenannten Sonderabgaben, mit denen der Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft finanziert wird, wurde heute vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe als verfassungswidrig erklärt, wie Financial Times Deutschland berichtet.

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