Verfassungswidrigkeit des Absatzfondsgesetzes macht Alternativen unbedingt erforderlich Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes e. V. Manfred Nüssel (c) DRV
Karlsruhe/Berlin - Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Verfassungswidrigkeit wesentlicher Teile des Absatzfondsgesetzes festgestellt. Damit scheidet das bisherige Gesetz als Rechtsgrundlage für die zentrale Absatzförderung aus.
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