Urteil des Bundesverfassungsgerichtes auf DWF nicht übertragbar (c) Oleg Golovnev - fotolia.com
Mainz - Vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) über die Verfassungswidrigkeit und Nichtigkeit wesentlicher Teile des Absatzfondsgesetzes betont der Deutsche Weinfonds (DWF), dass das Urteil auf das Gemeinschaftsmarketing für Deutschen Wein nicht übertragbar ist.
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