Keine Pflanzenschutzmittel auf befestigen Flächen: Häufige Verstöße gegen das Pflanzenschutzgesetz (c) proplanta
Bonn - Noch immer scheint vielen Grundstücksbesitzern nicht klar zu sein, dass die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Wegen, an Wegrändern und auf befestigten Flächen verboten ist.
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