Änderung bei Maßnahme "Erosionsschutz Wein"
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Wien - Ab 2009 ist für die Maßnahme "Erosionsschutz Wein" die Erneuerung der Begrünung bei Weinflächen mit einer Hangneigung unter 25% (EW1) auch vor dem 01.05. des jeweiligen Jahres zulässig, sofern die Neueinsaat der Begrünungskultur spätestens sechs Wochen nach dem Umbruch durchgeführt wird.
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