Waldwirtschaft
Agrar-Nachrichten & Top News 20.05.2009Bundesrat will Änderungen im Bundeswaldgesetz(c) proplantaBerlin - Die Haftung von Waldbesitzern für "waldtypische Gefahren" soll gesetzlich ausgeschlossen werden. weiter Verwandte NachrichtenAuf einem Viertel der Fläche von NRW wächst WaldBayern fordert Ausnahmeregelung für EU-EntwaldungsverordnungBeschäftigte von Hessen Forst können private Säge bald zu Hause lassenOpportunistische Pilze machen Bäumen zu schaffenBundeswaldgesetz: Waldverbände starten Kampagne gegen Reformvorhaben SchlagworteBundeswaldgesetz Waldtypische-Gefahren Haftung-Waldbesitzer