Bundesverfassungsgericht: Holzabsatzfondsgesetz ist verfassungswidrig (c) proplanta
Berlin - Im Zuge einer bereits 2001 eingelegten Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit dem am Freitag veröffentlichten Beschluss vom 12. Mai 2009 das Holzabsatzfondsgesetz mit dem Grundgesetz als unvereinbar und daher als nichtig beurteilt.
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