Blauzungenkrankheit: Zuschuss zu Verimpfungskosten (c) proplanta
Mainz - Der Zuschuss zur Impfung der Blauzungenkrankheit wird nur gewährt, sofern die Impfung im Fall der Grundimmunisierung von Jungtieren über drei Monaten beziehungsweise der Wiederholungsimpfung bis zum 15. Mai 2009 (außer für die Nachimpfung nachgeborener Tiere) abgeschlossen ist.
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