Wartungsverträge für Kleinkläranlagen sind ein wichtiger Bestandteil des optimalen Anlagenbetriebs (c) proplanta
Kiel - Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume weist darauf hin, dass für Kleinkläranlagen, sofern nicht bereits geschehen, ein Wartungsvertrag abzuschließen und im Jahr 2010 eine Anlagenwartung durch einen Fachkundigen durchzuführen ist.
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