Gerichtsurteil
Agrar-Nachrichten & Top News 26.01.2010Gartenbrunnen muss gemeldet werden(c) proplantaNeustadt/Weinstraße - Wer in Rheinland-Pfalz in seinem Garten einen Brunnen bohren möchte, muss dass bei der zuständigen Wasserbehörde anmelden. weiter Verwandte NachrichtenBeringmeier für weitere Amtszeit Bauernpräsident in Westfalen-LippeHabeck erwartet schwierige Verhandlungen über BundeshaushaltHabeck will Akten zum Atomausstieg herausgebenÖzdemir will mehr Staatshilfe für Landwirte ermöglichenScholz setzt im Europawahlkampf auf seinen Kurs der Besonnenheit SchlagworteGartenbau Gartenbrunnen Wasserbehörde muss-Gartenbrunnen-gemeldet-werden muss-Brunnenbohrung-gemeldet-werden wo-muss-Brunnenbohrung-gemeldet-werden Zuständigkeit-Wasserbehörde Aufgaben-Wasserbehörde