Gerichtsurteil
Agrar-Nachrichten & Top News 26.01.2010Gartenbrunnen muss gemeldet werden(c) proplantaNeustadt/Weinstraße - Wer in Rheinland-Pfalz in seinem Garten einen Brunnen bohren möchte, muss dass bei der zuständigen Wasserbehörde anmelden. weiter Verwandte NachrichtenBundesrat billigt Änderungen am KlimaschutzgesetzNiederlage vor Gericht - Ampel muss Klimaschutzprogramm nachschärfenGerichtsurteil und Aussprache mit AiwangerLandwirt bei Bauernprotesten überfahren - Anklage gegen 45-JährigenGesetzesvorhaben des Agrarministers zum Kauf von Agrarland gescheitert SchlagworteGartenbau Gartenbrunnen Wasserbehörde muss-Gartenbrunnen-gemeldet-werden muss-Brunnenbohrung-gemeldet-werden wo-muss-Brunnenbohrung-gemeldet-werden Zuständigkeit-Wasserbehörde Aufgaben-Wasserbehörde