Pflanzenschutz: Sicherheitsdatenblatt muss Landwirt zur Verfügung gestellt werden
Wien/Brüssel - Nach den Bestimmungen der EU-REACH-Verordnung (Europäisches Chemikalienrecht) sind Handelsunternehmen bei der Abgabe von chemischen Pflanzenschutzmitteln verpflichtet, dem Landwirt auch das entsprechende Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung zu stellen - entweder auf Papier oder in elektronischer Form.
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