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09.02.2010

Unkrautbekämpfung auf befestigten Flächen : Pflanzenschutz-Kontrollprogramm stellt Verstöße fest

Pflanzenschutzmittel
(c) proplanta

Bonn - Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Freilandflächen (Bürgersteige, Garageneinfahrten usw.) ist nach dem Pflanzenschutzgesetz verboten.

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