Ermäßigte Mehrwertsteuer auch für Urlaub auf dem Bauernhof (c) proplanta
Bad Kreuznach - Von der Einführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 7 Prozent auf die Vermietung und Verpachtung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereitstellt, profitieren auch die Anbieter von Übernachtungsmöglichkeiten und Urlaub auf Bauern- und Winzerhöfen.
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