Gezielte, standortangepasste Stickstoffdüngung vermindert N-Überhänge beim Raps
Gülzow - Nach der gültigen Düngeverordnung wird von einer bedarfsgerechten Stickstoffdüngung ausgegangen, wenn der betriebliche N-Überschuss im Mittel von drei Jahren den Wert von 60 kg N/ha/a nicht überschreitet.
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