Entgeltdaten nur noch elektronisch
Kassel - Seit dem 1. Januar 2010 sind alle Arbeitgeber verpflichtet, sämtliche Entgeltdaten ihrer Beschäftigten monatlich mit einem elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) in einer besonderen Meldung an eine speichernde Stelle zu übermitteln.
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