Osterbrauch
Agrar-Nachrichten & Top News 26.03.2010Abbrennen von OsterfeuernPotsdam – An Ostern werden in zahlreichen Gemeinden wieder Osterfeuer brennen. Für Osterfeuer sind Ausnahmen durch örtliche Ordnungsbehörden (Stadt, Gemeinde, Amt) nach dem Landesimmissionsschutzgesetz erforderlich. weiter Verwandte NachrichtenFürs Einkaufen sind meist Mütter verantwortlich, aber die Väter holen aufSpargeldöner zu saftigen PreisenBellevue bis Biergarten - ist der Joint nun salonfähig?Restaurants erheben häufiger Gebühren für nicht abgesagte ReservierungenSmartphone gegen Flasche Wein - Italienischer Wirt verbannt Handys SchlagworteOsterfeuer Landesimmissionsschutzgesetz Brandenburg Ostern Feuer Brandschutz