Osterbrauch
Agrar-Nachrichten & Top News 26.03.2010Abbrennen von OsterfeuernPotsdam – An Ostern werden in zahlreichen Gemeinden wieder Osterfeuer brennen. Für Osterfeuer sind Ausnahmen durch örtliche Ordnungsbehörden (Stadt, Gemeinde, Amt) nach dem Landesimmissionsschutzgesetz erforderlich. weiter Verwandte NachrichtenCamping bleibt auch nach Corona-Sonderkonjunktur angesagtFürs Einkaufen sind meist Mütter verantwortlich, aber die Väter holen aufSpargeldöner zu saftigen PreisenBellevue bis Biergarten - ist der Joint nun salonfähig?Restaurants erheben häufiger Gebühren für nicht abgesagte Reservierungen SchlagworteOsterfeuer Landesimmissionsschutzgesetz Brandenburg Ostern Feuer Brandschutz