Osterbrauch
Agrar-Nachrichten & Top News 26.03.2010Abbrennen von OsterfeuernPotsdam – An Ostern werden in zahlreichen Gemeinden wieder Osterfeuer brennen. Für Osterfeuer sind Ausnahmen durch örtliche Ordnungsbehörden (Stadt, Gemeinde, Amt) nach dem Landesimmissionsschutzgesetz erforderlich. weiter Verwandte NachrichtenEinkaufszentren im Wandel: weniger Geschäfte, mehr Büros und KitasWandel beim Trinkgeld: Das Stimmt so stirbt ausCamping bleibt auch nach Corona-Sonderkonjunktur angesagtFürs Einkaufen sind meist Mütter verantwortlich, aber die Väter holen aufSpargeldöner zu saftigen Preisen SchlagworteOsterfeuer Landesimmissionsschutzgesetz Brandenburg Ostern Feuer Brandschutz