Neueinstufung benachteiligter Gebiete: So Nicht!
Bonn - Seit den 70er Jahren erhalten Betriebe insbesondere in Mittelgebirgsregionen eine Beihilfe über die so genannte Ausgleichszulage für schwer bewirtschaftbare Gebiete etwa mit Hanglagen oder ungünstiger Bodenqualität, um den Fortbestand der Landbewirtschaftung und den Erhalt einer oftmals einzigartigen Landschaft sicherzustellen.
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