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13.05.2010

Qualitätsschutz für "Tettnanger Hopfen" und "Nieheimer Käse"

Hopfen
(c) proplanta

Brüssel - Tettnanger Hopfen und Nieheimer Käse sind ab sofort durch das EU-Gütezeichen "geschützte geografische Angabe" (g.g.A). geschützt.

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