Forstvermehrungsgutgesetz bei Kurzumtriebsplantagen - Widerspruch in sich (c) proplanta
Berlin - Eine konsequente Anwendung des Forstvermehrungsgutgesetzes bei der Anlage von Kurzumtriebsplantagen (KUP) auf landwirtschaftlichen Flächen widerspricht der guten landwirtschaftlichen Praxis.
weiter |
|