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02.06.2010

Forstvermehrungsgutgesetz bei Kurzumtriebsplantagen - nach wie vor notwendig

Forstvermehrungsgutgesetz bei Kurzumtriebsplantagen - nach wie vor notwendig

Hann.Münden - Bei der Anlage von Kurzumtriebsplantagen mit Pappeln gilt das Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG). Ohne diese Regelungen könnte ungeeignetes Vermehrungsgut völlig unkontrolliert erzeugt und vertrieben werden, was nicht im Sinne der Verbraucher sein kann.

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