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02.08.2010

Oberverwaltungsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit beim Entzug des Biosiegels im Fall Hennenberg

Legehennenbetrieb Hennenberg

Recklinghausen - Nach dem Verwaltungsgericht Düsseldorf hat jetzt auch das Oberverwaltungsgericht  Münster das Handeln des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) gegen den vormaligen Öko-Betrieb Hennenberg in vollem Umfang bestätigt.

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