Herbizidverbot auf Wegen und Plätzen ist bei Gartenbesitzern weitgehend unbekannt (c) proplanta
Bern - Um den Schutz des Trinkwassers und der Gewässer zu gewährleisten, ist die Anwendung von Unkrautbekämpfungsmitteln im Bereich von Wegen und Plätzen verboten.
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