Bundesregierung begrüßt Rückverfolgbarkeit von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen
Berlin - Die Bundesregierung hält den in der EU-Fischereikontrollverordnung festgelegten Grundsatz der Rückverfolgbarkeit von Fischereierzeugnissen vom Fang bis zum Einzelhandel für ”sinnvoll“.
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