Angemessener und ausgewogener Ausgleich der widerstreitenden Interessen (c) Oleg Golovnev - fotolia.com
Darmstadt/Aachen - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Klage des Landes Sachsen-Anhalt gegen das Gentechnik-Gesetz als unbegründet zurückgewiesen.
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