Bundesverfassungsgericht: Verfahrensfehler bei Legehennenhaltungsvorschriften
Berlin - Mit Beschluss vom 12. Oktober 2010 hat das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zur Kleingruppenhaltung von Legehennen aus dem Jahr 2006 und die hierzu erlassenen Übergangsvorschriften in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung aufgrund eines Verfahrensfehlers für verfassungswidrig erklärt.
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