Tierseuchenkasse
Agrar-Nachrichten & Top News 30.12.2010Auch Hobbyhalter müssen Tierzahlen meldenBonn - Wer in NRW Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Geflügel oder Bienen hält, ist verpflichtet, bis spätestens zum 31. Januar seinen Bestand bei der Tierseuchenkasse zu melden. weiter Verwandte NachrichtenAujeszkysche Krankheit bei Wildschwein nachgewiesenTierseuchenübung - Veterinäramt simuliert Ausbruch der VogelgrippeVogelgrippe bei Kühen überrascht Virologen - Gefahr für Menschen?Vogelgrippe-Risiko für öffentliche Gesundheit noch geringFaulbrut bei Bienen - München richtet Sperrzone ein SchlagworteTierseuchenkasse Schafe Ziegen Schweine Geflügel Gehegewild Bienen Tierzahlen Meldebogen Rinder Hobbyhaltung Landwirtschaftskammer Meldepflicht