Tierseuchenkasse
Agrar-Nachrichten & Top News 30.12.2010Auch Hobbyhalter müssen Tierzahlen meldenBonn - Wer in NRW Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Geflügel oder Bienen hält, ist verpflichtet, bis spätestens zum 31. Januar seinen Bestand bei der Tierseuchenkasse zu melden. weiter Verwandte NachrichtenZweiter Mensch nach Kuh-Kontakt in den USA mit Vogelgrippe infiziertKleinere ASP-Sperrzonen in SachsenBlauzungenkrankheit in Rheinland-Pfalz nachgewiesenBSE in Schottland aufgetretenMinisterium bittet Betriebe um Wachsamkeit wegen Blauzungenkrankheit SchlagworteTierseuchenkasse Schafe Ziegen Schweine Geflügel Gehegewild Bienen Tierzahlen Meldebogen Rinder Hobbyhaltung Landwirtschaftskammer Meldepflicht