Tierseuchenkasse
Agrar-Nachrichten & Top News 30.12.2010Auch Hobbyhalter müssen Tierzahlen meldenBonn - Wer in NRW Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Geflügel oder Bienen hält, ist verpflichtet, bis spätestens zum 31. Januar seinen Bestand bei der Tierseuchenkasse zu melden. weiter Verwandte NachrichtenKleinere ASP-Sperrzonen in SachsenBlauzungenkrankheit in Rheinland-Pfalz nachgewiesenBSE in Schottland aufgetretenMinisterium bittet Betriebe um Wachsamkeit wegen BlauzungenkrankheitAfrikanische Schweinepest auf kleineres Gebiet zurückgedrängt SchlagworteTierseuchenkasse Schafe Ziegen Schweine Geflügel Gehegewild Bienen Tierzahlen Meldebogen Rinder Hobbyhaltung Landwirtschaftskammer Meldepflicht