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Agrar-Nachrichten & Top News 16.01.2011Kinderlärm soll generell kein Klagegrund mehr seinBerlin - Kinderlärm in der Nachbarschaft soll künftig - anders als Autolärm - generell kein Grund sein, vor Gericht dagegen anzugehen. weiter Verwandte NachrichtenEinkaufszentren im Wandel: weniger Geschäfte, mehr Büros und KitasWandel beim Trinkgeld: Das Stimmt so stirbt ausCamping bleibt auch nach Corona-Sonderkonjunktur angesagtFürs Einkaufen sind meist Mütter verantwortlich, aber die Väter holen aufSpargeldöner zu saftigen Preisen SchlagworteKinder Kinderlärm Kindertagesstätte Kita Schule Familie Kinderspielplatz Lärm Lärmbelästigung