Landesnaturschutzgesetz
Agrar-Nachrichten & Top News 18.02.2011Schleswig-Holstein: Knicken noch bis 14. März erlaubtRendsburg - Entgegen derzeit in den Medien kursierender, anderslautender Meldungen ist die Knickpflege noch bis zum 14. März erlaubt. weiter Verwandte NachrichtenUnternehmen im Wandel: Studie sieht Kunden und Kosten als HaupttreiberZahl der Beschäftigten in Thüringer Landwirtschaft gesunkenStarke Einbußen von Arbeitskräften in der LandwirtschaftInflation in Bayern steigt auf 2,5 ProzentFrankreich bleibt wichtigster Rapserzeuger der EU-27 SchlagworteSchleswig-Holstein Knickpflege Landesnaturschutzgesetz