Landesnaturschutzgesetz
Agrar-Nachrichten & Top News 18.02.2011Schleswig-Holstein: Knicken noch bis 14. März erlaubtRendsburg - Entgegen derzeit in den Medien kursierender, anderslautender Meldungen ist die Knickpflege noch bis zum 14. März erlaubt. weiter Verwandte NachrichtenSchwarz zur Wirtschaftslage: Bild nicht schwärzer malen als es istBauern wieder in schwierigerer GeschäftslageStimmungsdämpfer für Ernährungsindustrie im AprilDüngemittelnachfrage weiter schwachLebensmittelpreise: Milchprodukte deutlich preiswerter SchlagworteSchleswig-Holstein Knickpflege Landesnaturschutzgesetz